UNSERE LEISTUNGEN

- Beratung bei der Festlegung der Art der Antrags-verfahren (§ 4, § 16, öffentlich oder nicht)
- Anzeigen nach § 15 BImSchG
- Erstellung der Antragsunterlagen mit erforderlichen Fachgutachten
- Durchführung der Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung
- Vorbereitung und Begleitung bei Terminen
mit Behörden - Koordination von Planern, Fachgutachtern,
Behörden und Antragstellern - Begleitung des Antragstellers im Erörterungstermin
- Stellung eines Immissionsschutzbeauftragten